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Gewindefahrwerke für den Golf VI GTI



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D!dget 
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Betreff: Re: Gewindefahrwerke für den Golf VI GTI  -  Gepostet: 07.08.2012 - 15:04 Uhr  -  
Zitat geschrieben von GTIOlli
Mal eine ganz blöde Frage von mir:
Das Fahrwerk wird doch mit einer bestimmten Einstellung eingetragen.
Mein (zugegeben etwas merkwürdiger) TÜV-Prüfer hat mein KW DDC mit 340 mm Abstand Kotflügel Unterkante - Radnabenmitte eingetragen. Das kam aber definitv nicht hin. Waren ca. 10 mm weniger.
Fahre ich jetzt ohne Zulassung rum?
Bzw. kann man ein Gewinde noch (nach unten) verstellen, auch wenn es mit einer bestimmten Höhe eingetragen ist (wir reden natürlich vom TÜV-Bereich :police: )

Bei mir wurde des wegen die Restgewindelänge eingetragen. "Abstand eintragen ist Blödsinn. Das setzt sich eh noch...." ;)

Ich war bei EAH-Customs. Top Service, guter Preis. Sehr zu empfehlen. ;)
ED35 | Ginstergelb | 5-Türer | Handschalter | DCC | ...
DTH AGA 76mm ab Turbo (Reaper V2) | KW DDC P&P + CS Stabis | RS3-Domlager | S3-QL | WALK | BBS Individual RE-V 8x19 ET45 *forged*

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GTIOlli 
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Betreff: Re: Gewindefahrwerke für den Golf VI GTI  -  Gepostet: 07.08.2012 - 15:14 Uhr  -  
Mein Prüfer schien mir eh etwas unbeholfen zu sein.
Umso besser, dass er mir für die 2-stündige Überprüfung 130€ abgeknöpft hat. <_<

Aber das klärt ja meine Frage noch nicht wirklich.

Muss ich jetzt rein rechtlich gesehen mit 340 mm Abstand Koti-Radnabenmitte fahren?
Oder darf ich innerhalb des TÜV-Bereichs das Fahrwerk hoch- und runterstellen wie ich will?

Wenn ich bei der bei der Abnahme gemessenen und im Schein eingetragenen Höhe bleiben müsste, wäre ein Gewinde ja eigentlich faktisch total sinnlos, weil man es immer wieder neu eintragen müsste!?
Dann hieße das ja im Prinzip: Nur 1x richtig einstellen, eintragen und immer so fahren.
Kann ich mir eigentlich nicht vostellen.
Andererseits, welchen Sinn hat es dann, die Höhe überhaupt einzutragen, wenn man innerhalb des TÜV-Bereichs verstellen kann wie man will?

Also, kann da jemand was zu sagen?
Ich will bei der Kontrolle keine böse Überraschung erleben, nur weil mein Prüfer nicht messen konnte.
Ist ja wie gesagt noch alles im TÜV-Bereich.
Gruß, Olli

GTI verkauft - nach M3 E46, RS6 4B, GT86, Golf R Cabrio, Mini JCW Cabrio jetzt Golf 1 GTD
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 07.08.2012 - 15:17 Uhr von GTIOlli.
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kevkev 
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Betreff: Re: Gewindefahrwerke für den Golf VI GTI  -  Gepostet: 07.08.2012 - 15:26 Uhr  -  
Zitat geschrieben von GTIOlli

Mein Prüfer schien mir eh etwas unbeholfen zu sein.
Umso besser, dass er mir für die 2-stündige Überprüfung 130€ abgeknöpft hat. <_<

Aber das klärt ja meine Frage noch nicht wirklich.

Muss ich jetzt rein rechtlich gesehen mit 340 mm Abstand Koti-Radnabenmitte fahren?
Oder darf ich innerhalb des TÜV-Bereichs das Fahrwerk hoch- und runterstellen wie ich will?

Wenn ich bei der bei der Abnahme gemessenen und im Schein eingetragenen Höhe bleiben müsste, wäre ein Gewinde ja eigentlich faktisch total sinnlos, weil man es immer wieder neu eintragen müsste!?
Dann hieße das ja im Prinzip: Nur 1x richtig einstellen, eintragen und immer so fahren.
Kann ich mir eigentlich nicht vostellen.
Andererseits, welchen Sinn hat es dann, die Höhe überhaupt einzutragen, wenn man innerhalb des TÜV-Bereichs verstellen kann wie man will?

Also, kann da jemand was zu sagen?
Ich will bei der Kontrolle keine böse Überraschung erleben, nur weil mein Prüfer nicht messen konnte.
Ist ja wie gesagt noch alles im TÜV-Bereich.


Zuerst zum Comfort, natürlich stimme ich dir 100%ig zu dass es auf den jeweiligen "Popometer" draufankommt. Hab mir ja auch nur erlaubt dich zu zitieren und deine Erfahrungswerte hier zu posten. Comfort ist immer relativ, das ist klar ^_^

Zu deiner Frage, ich kann dir sagen wie es bei uns in der Schweiz ist, vielleicht hilft es dir weiter.
Ich hab vorhin grad mit meinem Tuner gesprochen (APR Vertretung Schweiz in Biel), die haben für das KW Gewinde ausserhalb des Tüv Bereichs eine Eintragung mit DTC durchgebracht, also man kann auch tiefer als Tüvbereich eintragen und legal fahren. Jedoch ist es so, dass man genau die Tiefe die eingetragen ist fahren muss, sobald man diese Tiefe/Höhe verstellt, bedarf es einer erneuten Prüfung! Ich kann mir gut vorstellen, dass dies in Deutschland auch so ist, sonst würde das ja keinen Sinn machen wie du schreibst: Wenn die Höhe eingetragen ist, man jedoch trotzdem im Tüvbereich runter/hochschrauben kann ?!
Ausstattung:
Golf 6 GTI Team Candy, Jacky, 90% abgedunkelt, 4-Türer, Parkdistanzkontrolle inkl Rückfahrkamera, Reserverad gewichtssparend, Reifenkontrollanzeige, 18" Detroit, RNS 510 mit Dynaudio, Media-In, Bluetooth, Spiegelpaket, Winterpaket, Licht und Sicht Paket Bi-Xenon mit Kurvenlicht und LED-TFL, LED Rückleuchten

Done:
-APR RSC ab Kat
-LED Innenraum
-VW und GTI Logo schwarz glanz
-KW V1 Inox
-RS4 Felgen schwarz glanz 8.5x19 ET45, Hankook S1 Evo
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D!dget 
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Betreff: Re: Gewindefahrwerke für den Golf VI GTI  -  Gepostet: 07.08.2012 - 15:29 Uhr  -  
Höher als Eintragung ist wohl idR kein Problem, obwohl es nur die Bilstein-Fahrwerke im 20 mm Rahmen offiziell erlauben.
Tiefer als eingetragen ist dagegen nicht erlaubt. Eine plausible Erklärung, dass das Fahrwerk sich um wenige mm gesetzt hat, vielleicht ausgenommen, je nach Kontrolleur. ;)
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raventhx 
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Betreff: Re: Gewindefahrwerke für den Golf VI GTI  -  Gepostet: 07.08.2012 - 15:48 Uhr  -  
Ich war ja auch bei eah wie D!get und bei mir wurde auch das Restgewinde eingetragen finde ich auch besser so. Ich denke du könntest Probleme bekommen bei einer Prüfung. Die TÜVer oder Polizisten können ja nur von den ausgehen was sie vorfinden und wenn die messen und du hast da auf einmal nur noch 330mm dann könnte das kritisch sein je nach Laune :)
Gruß Martin

Mein GTI

Golf VI GTI, 6Gang, Candy ,18Zoll "Detroit", Leder "Vienna", RCD 510, Dynaudio Excite, Xenon, Licht + Sicht Paket...

done:
KW V1 Inox
SAT Nero 8x19 ET45
DTH Klappenaga 76mm ab Turbo *Soundfile*
R-LED Rückleuchten
Adidas Einstiegsleisten
Sitzembleme
Carbon Diffusor, Schweller, Spiegelkappen und Lippe
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GTIOlli 
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Betreff: Re: Gewindefahrwerke für den Golf VI GTI  -  Gepostet: 07.08.2012 - 16:04 Uhr  -  
Zunächst hierzu:
Zitat
Zuerst zum Comfort, natürlich stimme ich dir 100%ig zu dass es auf den jeweiligen "Popometer" draufankommt. Hab mir ja auch nur erlaubt dich zu zitieren und deine Erfahrungswerte hier zu posten. Comfort ist immer relativ, das ist klar ^_^

Ist auch alles völlig legitim. ;) Ich wollte nur nochmal sagen, dass Comfort immer relativ ist und dass für mich 95% auch für jemand anderen nur 80% sein können.
Wollte nur nicht, dass es nachher heißt "der Komfort ist gar nicht so toll, aber der GTIOlli hat doch gesagt, dass...".
Aber jetzt ist ja alles klar. ^_^

Jetzt zu meiner Frage:
Danke für eure Antworten, Jungs!
Ich denke, so wie es kevkev in der Schweiz beschreibt ist es auch hier, nachdem ich eure Antworten so lese.
D.h. es ist im Prinzip illegal, sein Fahrwerk tiefer zu drehen als es im Schein steht, selbst wenn es im TÜV-Bereich sein sollte. Geniale Regelung, muss ich schon sagen. <_<
Riskieren kann man es, kommt halt auf die Laune des Kontrolleurs an.
Und bei einem Unfall hat man evtl. wieder die Versicherungsproblematik usw..

Klar, das Restgewinde einzutragen ergibt viel mehr Sinn (und ist auch für einen Kontrolleur "schwieriger" zu kontrollieren btw). Je nach verbaute Felge ist kein Platz mehr, um mal eben "durchzugeifen". :boeseguck: Bei den Detroits z.B. nicht.

Fazit: Ich kann die Kiste nicht nur nicht noch weiter runterdrehen innerhalb des TÜV-Bereichs(!) (2-3 mm wären sicher noch drin gewesen), ich fahre sogar jetzt schon an der Grenze und muss auf kulante oder ahnungslose Kontrolleure hoffen. Und das, weil mein Prüfer nicht lesen konnte und ich Trottel es zu spät gemerkt habe.
Na klasse, mein Tag ist gerettet! :freu:
:wall:
Gruß, Olli

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kevkev 
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Betreff: Re: Gewindefahrwerke für den Golf VI GTI  -  Gepostet: 07.08.2012 - 16:14 Uhr  -  
Zitat geschrieben von GTIOlli

Zunächst hierzu:
Zitat
Zuerst zum Comfort, natürlich stimme ich dir 100%ig zu dass es auf den jeweiligen "Popometer" draufankommt. Hab mir ja auch nur erlaubt dich zu zitieren und deine Erfahrungswerte hier zu posten. Comfort ist immer relativ, das ist klar ^_^

Ist auch alles völlig legitim. ;) Ich wollte nur nochmal sagen, dass Comfort immer relativ ist und dass für mich 95% auch für jemand anderen nur 80% sein können.
Wollte nur nicht, dass es nachher heißt "der Komfort ist gar nicht so toll, aber der GTIOlli hat doch gesagt, dass...".
Aber jetzt ist ja alles klar. ^_^

Jetzt zu meiner Frage:
Danke für eure Antworten, Jungs!
Ich denke, so wie es kevkev in der Schweiz beschreibt ist es auch hier, nachdem ich eure Antworten so lese.
D.h. es ist im Prinzip illegal, sein Fahrwerk tiefer zu drehen als es im Schein steht, selbst wenn es im TÜV-Bereich sein sollte. Geniale Regelung, muss ich schon sagen. <_<
Riskieren kann man es, kommt halt auf die Laune des Kontrolleurs an.
Und bei einem Unfall hat man evtl. wieder die Versicherungsproblematik usw..

Klar, das Restgewinde einzutragen ergibt viel mehr Sinn (und ist auch für einen Kontrolleur "schwieriger" zu kontrollieren btw). Je nach verbaute Felge ist kein Platz mehr, um mal eben "durchzugeifen". :boeseguck: Bei den Detroits z.B. nicht.

Fazit: Ich kann die Kiste nicht nur nicht noch weiter runterdrehen innerhalb des TÜV-Bereichs(!) (2-3 mm wären sicher noch drin gewesen), ich fahre sogar jetzt schon an der Grenze und muss auf kulante oder ahnungslose Kontrolleure hoffen. Und das, weil mein Prüfer nicht lesen konnte und ich Trottel es zu spät gemerkt habe.
Na klasse, mein Tag ist gerettet! :freu:
:wall:


Super dann bin ich also auch froh :D

Genau, das wird so stimmen! Finde die Regelung auch nicht sonderlich einleuchtend aber naja, was will man machen :D

Nimm doch mal mit deinem Prüfer Kontakt auf und schilder dem deine Situation? Vielleicht drückt er ein Auge zu und trägt dir das nachträglich richtig ein? Wenn nicht, kannst du ja trotzdem nochmals die richtigen Werte zum Restgewinde eintragen. Dann bist du auf der sicheren Seite :-)
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GTIOlli 
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Betreff: Re: Gewindefahrwerke für den Golf VI GTI  -  Gepostet: 07.08.2012 - 16:28 Uhr  -  
Klar, das wäre möglich, aber dann muss ich ja nochmal zum Prüfer und auch noch mal zur KFZ Zulassungsstelle fahren, weil ja der Schein wieder angepasst werden muss.
Und selbst wenn der TÜVler mir das glaubt (wird er nicht, der sagt sicher, ich hätte es weiter runtergedreht) und ich bei ihm nichts zahlen muss, muss ich zumindest die Eintragung in den Schein ja auch nochmal zahlen.
Nene. Das sehe ich nicht ein. Jedenfalls momentan nicht. Nicht für ~5mm.
Da vertrau ich erstmal darauf, dass auch Kontrolleure nicht messen können, wenn schon TÜV-Prüfer das nicht hinkriegen. :bandit:
Gruß, Olli

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kevkev 
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Betreff: Re: Gewindefahrwerke für den Golf VI GTI  -  Gepostet: 07.08.2012 - 16:34 Uhr  -  
Hehe ja das stimmt. Ja dann würde ich das auch so machen. Kannst ja im Notfall immer noch den Fall so schildern wie es war und auf Kulanz hoffen.
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Betreff: Re: Gewindefahrwerke für den Golf VI GTI  -  Gepostet: 21.08.2012 - 00:53 Uhr  -  
ich kann keinen Thread finden, wo es um das Thema Fahrwerk Setup oder Fahrwerk richtig einstellen geht.
kann jemand helfen?
Gruß, Timo
"Es sind die Details die Dinge perfekt werden lassen"

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