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Zulassung für AGA erlischt bei Chiptuning?



Abzug86
 
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Betreff: Zulassung für AGA erlischt bei Chiptuning?  -  Gepostet: 16.10.2011 - 20:39 Uhr  -  
Hallo Leute,
angenommen ich lasse eine zugelassene AGA (komplett ab Turbo) z.B. von DTH verbauen - erlischt die Zulassung dann, wenn ich Chiptuning vornehme, oder läuft das unabhängig voneinandrer?

Danke vorab!
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Schtief 
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Betreff: Re: Zulassung für AGA erlischt bei Chiptuning?  -  Gepostet: 18.10.2011 - 09:12 Uhr  -  
Die Frage habe ich mir auch gestellt, da ich mir überlegt habe eine AGA ab Turbo mit einer der TÜV-fähigen Downpipes zu verbauen.
Ich war heute morgen beim TÜV-Nord in Oldesloe und habe mit dem dortigen Ingenieur gesprochen.
Dieser erklärte mir, dass die Genehmigung der AGA für die Serienleistung gilt und nicht mehr in Zusammenhang mit der Leistungssteigerung/Chiptuning. Man müsse in ein Abgaslabor, er nannte mir Hannover, um eine Abgasmessung und Leistungsmessung vornehmen zu lassen. Wenn alles in Ordnung ist, kann man mit den Gutachten wieder alles notwendige eintragen lassen.

Möglicherweise gibt es ein Gutachten, dass auch andere Leistungen zulässt, das weiß ich aber nicht.
Ich muss als Laie einfach davon ausgehen, dass der Mann recht hat.

Ansonsten könnten die Tuner im Forum evtl. etwas Näheres dazu sagen, wie sich das verhält mit den Gutachten zu ihren Abgasanlagen in Verbindung mit Leistungssteigerungen.

Gruß Stefan
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MrPrez 
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Betreff: Re: Zulassung für AGA erlischt bei Chiptuning?  -  Gepostet: 18.10.2011 - 09:39 Uhr  -  
Man sollte dazu Schreiben um welche AGA ab Turbo es sich handelt?
Die neue Versionen mit TÜV Downpipe oder die standartmäßigen Downpipes mit nur einem KAT (Kein TüV).

Bei den Standart AGAs ab Turbo erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz auch ohne Chiptuning.

Beim Chiptuning erlischt die Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz generell nur wenn man es nicht eintragen lässt. Für Chiptuning gibt es nunmal keine ABE oder E-Zeichen.

Chiptuning und AGA werden zwar aufeinander abgestimmt sind aber getrennt zu sehen was Eintragung angeht.
Wie bei allem eben.
Ich kann eine eingetragene Abgasanlage und Leistungssteigerung haben, aber habe ein Fahrwerk für das es kein Gutachten gibt oder welches nicht eingetragen ist.
Dann erlischt die Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz für das komplette Auto.

Das "Problem" bei der ganzen TÜV Geschichte ist
Diese Gutachten sind für den Hersteller insbesondere für Chiptuner und Abgansanlagenhersteller sehr teuer, welche eben auch auf die Kunden umgelegt werden müssen.
Das ist dann auch der Grund warum sicherlich der größte Anteil aller Autofahrer die Chiptuning etc. machen lassen sich in einer Grauzone bewegen. Es ist und bleibt eben ein Risiko das jeder selbst für sich entscheiden muss ob er es tragen will.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 18.10.2011 - 09:40 Uhr von MrPrez.
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BBM Motorsport 
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Betreff: Re: Zulassung für AGA erlischt bei Chiptuning?  -  Gepostet: 18.10.2011 - 19:27 Uhr  -  
In einen Gutachten steht immer ganz klar was in Verbindung nicht eingetragen sein darf!
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Abzug86
 
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Betreff: Re: Zulassung für AGA erlischt bei Chiptuning?  -  Gepostet: 18.10.2011 - 23:07 Uhr  -  
@ BB-Chiptuning

Und steht da bei AGA's bzw. Downpipes sowas wie "Chiptuning" i.d.R. drin?
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BBM Motorsport 
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Betreff: Re: Zulassung für AGA erlischt bei Chiptuning?  -  Gepostet: 19.10.2011 - 16:35 Uhr  -  
Habe ich noch nie gesehen.
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DTH 
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Betreff: Re: Zulassung für AGA erlischt bei Chiptuning?  -  Gepostet: 19.10.2011 - 22:11 Uhr  -  
Abgasanlage ab Turbo bestehend aus TUEV Downpipe und EWG Abgasanlage ist unabhängig von einer per Teilegutachten eingetragenen Leistungssteigerung.
TueV DP und AGA müssen auch nicht eingetragen werden, mitführen der Papiere im Fahrzeug genügt.
Das gilt nicht im jedem Fall ( also nicht bei jedem Fahrzeug) aber beim Golf 6 GTI gehts.
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Abzug86
 
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Betreff: Re: Zulassung für AGA erlischt bei Chiptuning?  -  Gepostet: 19.10.2011 - 22:18 Uhr  -  
@ DTH

Auch bei der Edition 35 so, oder GTI nicht gleich GTI wenns um sowas geht?
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Schtief 
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Betreff: Re: Zulassung für AGA erlischt bei Chiptuning?  -  Gepostet: 20.10.2011 - 09:29 Uhr  -  
Gibt es jetzt Unterschiede zwischen per Teilegutachten eingetragenen Leistungssteigerungen (§19?) und per Einzelabnahme (§21?)? Bei meinen Felgen z.B. habe ich das per §19 eingetragen bekommen und die Leistungssteigerung per §21.
So ganz durchblicke ich die Geschichte noch nicht. Irgendwie doof. :'(
Aber vielleicht verstehe ich das ja irgendwann. ^_^
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DTH 
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Betreff: Re: Zulassung für AGA erlischt bei Chiptuning?  -  Gepostet: 20.10.2011 - 12:28 Uhr  -  
@abzug

im Moment nur am GTI ED35 kommt aber (in den nächsten Wochen ) zusammen mit ein paar kleinen Änderungen.

§19 ist Teilegutachten darin können Kombinationen ausgeschlossen sein

§21 ist Einzelabnahme
bei der Einzelabnahme können verschiedene Tuningmassnahmen in Kombination geprüft werden, hier steht und fällt aber auch viel mit der Kompetenz des Prüfers
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