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Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen

Erfahrungen? Vorschläge? Geräte? Halterungen?

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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen  -  Gepostet: 21.07.2014 - 14:52 Uhr  -  
Das heißt?
Black & White Edition 35

Behindertengerechter Umbau (Fußlenkung)
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boetschman 
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen  -  Gepostet: 22.07.2014 - 10:31 Uhr  -  
Hier noch eine kurze Rückmeldung zur Dashcam Itracker mini 0803:

Die Kamera macht wirklich sehr gute Videoaufnahmen, auch in der Nacht. Eingestellt habe ich die Auflösung in 1920x1080, also FullHD.

Der GPS Empfang ist durchgehend da. Wenn man sich dann die Aufnahmen mit dem kostenlosen Programm "Registrator Viewer" anschaut, wird die Geschwindigkeit permanent angezeigt und in einem Kartenausschnitt die Route. Die Tonqualität ist auch sehr gut.

Verbaut habe ich sie neben dem Innenspiegel. Das Kabel habe ich unter dem Dachhimmel über die A-Säule bis zum Zigarettenanzünder gelegt und dort ans Zündungsplus permanent angeschlossen.

Mit einer 32GB SDHC micro Karte kann man in FullHD Auflösung ca.4-5 Stunden filmen. Größere Speicherkarten gehen leider nicht rein. Abgelegt werden die Dateien im "MOV"-Format. Also auch mit jeden üblichen Player abspielbar.

Von mir eine klare Kaufempfehlung.
GTI Adidas EZ 2012 Oryxweiss, DSG, Vollausstattung, Webasto Standheizung
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MarkusGTI 
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen  -  Gepostet: 12.08.2014 - 20:09 Uhr  -  
Hiho

Wars dann wohl? Oder was macht ihr mit euren cams?

http://www.spiegel.de/auto/akt...85624.html

Gruß
Markus
Gruß, Markus
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Thecore21 
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen  -  Gepostet: 12.08.2014 - 20:36 Uhr  -  
Related: http://www.spiegel.de/auto/akt...seoartikel

Sehe da aber kein Problem.

Zitat
Das mit dem Fall eines Autofahrers befasste Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach erklärte am Dienstag den Einsatz der Kameras unter bestimmten Bedingungen für unzulässig.

So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Im konkreten Fall hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot wegen eines Formfehlers auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Berufung zugelassen

...
Zitat
Der Einsatz von Dashcams ist hierzulande - anders als beispielsweise in Österreich - nicht ausdrücklich untersagt. Die Aussagen zum Einsatz von Dashcams bleiben schwammig: Erlaubt ist beispielsweise der Einsatz der Mini-Kameras für persönliche Zwecke.


Im schlimmsten Fall mach ich halt Aufnahmen des Schwarzwald :D

Grüßle
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koaschten 
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen  -  Gepostet: 12.08.2014 - 21:09 Uhr  -  
Quark, in dem Urteil gehts um nen Rechtsanwalt, der mit Dashcam rumgefahren ist, dann das Video ausgewertet hat und ~20 Leute angezeigt hat ... und das ist ihm nun wohl untersagt worden?

http://www.heise.de/newsticker...90883.html
Zitat
Die Anwältin des Mannes erklärte vor Gericht, bestätigte, dass ihr Mandant, selbst Anwalt, insgesamt 22 Autofahrer wegen Verkehrsdelikten bei der Polizei angezeigt habe. In fünf Fällen habe er seine Dashcam-Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt.
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wHiTeCaP 
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen  -  Gepostet: 12.08.2014 - 22:01 Uhr  -  
Ich finde das Urteil nicht wirklich hilfreich. Es heißt ja auch, dass Aufnahmen nicht gemacht werden dürfen, zum Zwecke der Weitergabe an Dritte (Youtube, Polizei usw.)
Eine Dashcam um Videos für sich zu machen wäre demnach okay. Als Beweissicherung aber weiterhin nicht zulässig??!!?
Gruß Christian

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koaschten 
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen  -  Gepostet: 12.08.2014 - 22:02 Uhr  -  
Jein, das Gericht kann nach Vortrag des Anliegens das Video als Beweis seperat zulassen und sichten.
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Thecore21 
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen  -  Gepostet: 12.08.2014 - 22:55 Uhr  -  
Zitat geschrieben von koaschten

Quark, in dem Urteil gehts um nen Rechtsanwalt, der mit Dashcam rumgefahren ist, dann das Video ausgewertet hat und ~20 Leute angezeigt hat ... und das ist ihm nun wohl untersagt worden?

http://www.heise.de/newsticker...90883.html
Zitat
Die Anwältin des Mannes erklärte vor Gericht, bestätigte, dass ihr Mandant, selbst Anwalt, insgesamt 22 Autofahrer wegen Verkehrsdelikten bei der Polizei angezeigt habe. In fünf Fällen habe er seine Dashcam-Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt.



Ja der Artikel den ich noch dazugepostet habe ist ein anderer in dem Datenschützer ein Verbot erwirkt haben.
http://www.spiegel.de/auto/akt...seoartikel
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VWMotorsportler 
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen  -  Gepostet: 12.08.2014 - 23:01 Uhr  -  
http://www.focus.de/auto/ratge...55619.html

vielleicht wird’s klarer wenn man einfach Absatz eins und zwei liest. Es wurde allg. darüber verhandelt und dann noch einmal in dem konkreten Fall.
Was mich in dem Artikel stört ist die Aussage mit der Absichtlichkeit: "So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln".
D.h. unabsichtliche Videos darf ich dann ins Internet stellen? Unglücklich formuliert finde ich. Fahr jetzt von München nach Hamburg und Filme das Ganze. Dass ich es am Ende in YouTube eingestellt habe wusste ich vor Beginn der Reise noch nicht oder so wie? Mal als Beispiel:-)
Gruß, Timo
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madmax 
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Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen  -  Gepostet: 12.08.2014 - 23:07 Uhr  -  
mein gott, ist das jetzt echt so schwer zu verstehen? :nogo:

das urteil schützt diejenigen, die keine gelegenheit haben, ihre zustimmung zur veröffentlichung von filmaufnahmen zu geben, auf denen sie abgebildet sind.
wenn man "unbeteiligte" personen unkenntlich macht (gesicht oder kennzeichen unkenntlich machen, o.ä.), dann kann man die ohne große probleme in`s www stellen.

es geht also weniger um die aufnahmen an sich (für private zwecke ok), sondern vielmehr um die veröffentlichung dieser aufnahmen (absicht).

madmax
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