Loginbox
Trage bitte in die nachfolgenden Felder Deinen Benutzernamen und Kennwort ein, um Dich einzuloggen.
Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen
Erfahrungen? Vorschläge? Geräte? Halterungen?
Golf GTI 35
Registriert
Geschlecht:
Herkunft: Deutschland
Alter: 31
Beiträge: 118
Dabei seit: 01 / 2013
Registriert
Herkunft: Deutschland
Alter: 31
Beiträge: 118
Dabei seit: 01 / 2013
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 21.07.2014 - 14:52 Uhr -
Das heißt?
Black & White Edition 35
Behindertengerechter Umbau (Fußlenkung)
Behindertengerechter Umbau (Fußlenkung)
boetschman
Registriert
Geschlecht:
Herkunft: Schwabenmetropole
Alter:
Beiträge: 2943
Dabei seit: 01 / 2013
Registriert
Herkunft: Schwabenmetropole
Alter:
Beiträge: 2943
Dabei seit: 01 / 2013
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 22.07.2014 - 10:31 Uhr -
Hier noch eine kurze Rückmeldung zur Dashcam Itracker mini 0803:
Die Kamera macht wirklich sehr gute Videoaufnahmen, auch in der Nacht. Eingestellt habe ich die Auflösung in 1920x1080, also FullHD.
Der GPS Empfang ist durchgehend da. Wenn man sich dann die Aufnahmen mit dem kostenlosen Programm "Registrator Viewer" anschaut, wird die Geschwindigkeit permanent angezeigt und in einem Kartenausschnitt die Route. Die Tonqualität ist auch sehr gut.
Verbaut habe ich sie neben dem Innenspiegel. Das Kabel habe ich unter dem Dachhimmel über die A-Säule bis zum Zigarettenanzünder gelegt und dort ans Zündungsplus permanent angeschlossen.
Mit einer 32GB SDHC micro Karte kann man in FullHD Auflösung ca.4-5 Stunden filmen. Größere Speicherkarten gehen leider nicht rein. Abgelegt werden die Dateien im "MOV"-Format. Also auch mit jeden üblichen Player abspielbar.
Von mir eine klare Kaufempfehlung.
Die Kamera macht wirklich sehr gute Videoaufnahmen, auch in der Nacht. Eingestellt habe ich die Auflösung in 1920x1080, also FullHD.
Der GPS Empfang ist durchgehend da. Wenn man sich dann die Aufnahmen mit dem kostenlosen Programm "Registrator Viewer" anschaut, wird die Geschwindigkeit permanent angezeigt und in einem Kartenausschnitt die Route. Die Tonqualität ist auch sehr gut.
Verbaut habe ich sie neben dem Innenspiegel. Das Kabel habe ich unter dem Dachhimmel über die A-Säule bis zum Zigarettenanzünder gelegt und dort ans Zündungsplus permanent angeschlossen.
Mit einer 32GB SDHC micro Karte kann man in FullHD Auflösung ca.4-5 Stunden filmen. Größere Speicherkarten gehen leider nicht rein. Abgelegt werden die Dateien im "MOV"-Format. Also auch mit jeden üblichen Player abspielbar.
Von mir eine klare Kaufempfehlung.
GTI Adidas EZ 2012 Oryxweiss, DSG, Vollausstattung, Webasto Standheizung
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 12.08.2014 - 20:09 Uhr -
Hiho
Wars dann wohl? Oder was macht ihr mit euren cams?
http://www.spiegel.de/auto/akt...85624.html
Gruß
Markus
Wars dann wohl? Oder was macht ihr mit euren cams?
http://www.spiegel.de/auto/akt...85624.html
Gruß
Markus
Gruß, Markus
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 12.08.2014 - 20:36 Uhr -
Related: http://www.spiegel.de/auto/akt...seoartikel
Sehe da aber kein Problem.
...
Im schlimmsten Fall mach ich halt Aufnahmen des Schwarzwald
Grüßle
Sehe da aber kein Problem.
Zitat
Das mit dem Fall eines Autofahrers befasste Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach erklärte am Dienstag den Einsatz der Kameras unter bestimmten Bedingungen für unzulässig.
So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Im konkreten Fall hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot wegen eines Formfehlers auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Berufung zugelassen
So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Im konkreten Fall hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot wegen eines Formfehlers auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Berufung zugelassen
...
Zitat
Der Einsatz von Dashcams ist hierzulande - anders als beispielsweise in Österreich - nicht ausdrücklich untersagt. Die Aussagen zum Einsatz von Dashcams bleiben schwammig: Erlaubt ist beispielsweise der Einsatz der Mini-Kameras für persönliche Zwecke.
Im schlimmsten Fall mach ich halt Aufnahmen des Schwarzwald
Grüßle
A pizza a day keeps the doctor away!
Golf 6 GTI MJ2013
Getönte Scheiben, RNS510,
VW Glendale, H&R Trak+ 16/30mm, DCC, Eibach 02,
Spoilerlippe schwarz
F Town 3" ab Turbo, .:R Cabrio Diffusor, div. Codierungen
Golf 6 GTI MJ2013
Getönte Scheiben, RNS510,
VW Glendale, H&R Trak+ 16/30mm, DCC, Eibach 02,
Spoilerlippe schwarz
F Town 3" ab Turbo, .:R Cabrio Diffusor, div. Codierungen
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 12.08.2014 - 21:09 Uhr -
Quark, in dem Urteil gehts um nen Rechtsanwalt, der mit Dashcam rumgefahren ist, dann das Video ausgewertet hat und ~20 Leute angezeigt hat ... und das ist ihm nun wohl untersagt worden?
http://www.heise.de/newsticker...90883.html
http://www.heise.de/newsticker...90883.html
Zitat
Die Anwältin des Mannes erklärte vor Gericht, bestätigte, dass ihr Mandant, selbst Anwalt, insgesamt 22 Autofahrer wegen Verkehrsdelikten bei der Polizei angezeigt habe. In fünf Fällen habe er seine Dashcam-Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt.
wHiTeCaP
Registriert
Geschlecht:
Herkunft: Norderstedt
Alter: 40
Beiträge: 8983
Dabei seit: 06 / 2010
Registriert
Herkunft: Norderstedt
Alter: 40
Beiträge: 8983
Dabei seit: 06 / 2010
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 12.08.2014 - 22:01 Uhr -
Ich finde das Urteil nicht wirklich hilfreich. Es heißt ja auch, dass Aufnahmen nicht gemacht werden dürfen, zum Zwecke der Weitergabe an Dritte (Youtube, Polizei usw.)
Eine Dashcam um Videos für sich zu machen wäre demnach okay. Als Beweissicherung aber weiterhin nicht zulässig??!!?
Eine Dashcam um Videos für sich zu machen wäre demnach okay. Als Beweissicherung aber weiterhin nicht zulässig??!!?
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 12.08.2014 - 22:02 Uhr -
Jein, das Gericht kann nach Vortrag des Anliegens das Video als Beweis seperat zulassen und sichten.
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 12.08.2014 - 22:55 Uhr -
Zitat geschrieben von koaschten
Quark, in dem Urteil gehts um nen Rechtsanwalt, der mit Dashcam rumgefahren ist, dann das Video ausgewertet hat und ~20 Leute angezeigt hat ... und das ist ihm nun wohl untersagt worden?
http://www.heise.de/newsticker...90883.html
Zitat
Die Anwältin des Mannes erklärte vor Gericht, bestätigte, dass ihr Mandant, selbst Anwalt, insgesamt 22 Autofahrer wegen Verkehrsdelikten bei der Polizei angezeigt habe. In fünf Fällen habe er seine Dashcam-Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt.
Ja der Artikel den ich noch dazugepostet habe ist ein anderer in dem Datenschützer ein Verbot erwirkt haben.
http://www.spiegel.de/auto/akt...seoartikel
A pizza a day keeps the doctor away!
Golf 6 GTI MJ2013
Getönte Scheiben, RNS510,
VW Glendale, H&R Trak+ 16/30mm, DCC, Eibach 02,
Spoilerlippe schwarz
F Town 3" ab Turbo, .:R Cabrio Diffusor, div. Codierungen
Golf 6 GTI MJ2013
Getönte Scheiben, RNS510,
VW Glendale, H&R Trak+ 16/30mm, DCC, Eibach 02,
Spoilerlippe schwarz
F Town 3" ab Turbo, .:R Cabrio Diffusor, div. Codierungen
VWMotorsportler
Registriert
Geschlecht:
Herkunft: Kalifornien
Alter:
Beiträge: 6129
Dabei seit: 06 / 2011
Registriert
Herkunft: Kalifornien
Alter:
Beiträge: 6129
Dabei seit: 06 / 2011
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 12.08.2014 - 23:01 Uhr -
http://www.focus.de/auto/ratge...55619.html
vielleicht wird’s klarer wenn man einfach Absatz eins und zwei liest. Es wurde allg. darüber verhandelt und dann noch einmal in dem konkreten Fall.
Was mich in dem Artikel stört ist die Aussage mit der Absichtlichkeit: "So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln".
D.h. unabsichtliche Videos darf ich dann ins Internet stellen? Unglücklich formuliert finde ich. Fahr jetzt von München nach Hamburg und Filme das Ganze. Dass ich es am Ende in YouTube eingestellt habe wusste ich vor Beginn der Reise noch nicht oder so wie? Mal als Beispiel:-)
vielleicht wird’s klarer wenn man einfach Absatz eins und zwei liest. Es wurde allg. darüber verhandelt und dann noch einmal in dem konkreten Fall.
Was mich in dem Artikel stört ist die Aussage mit der Absichtlichkeit: "So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln".
D.h. unabsichtliche Videos darf ich dann ins Internet stellen? Unglücklich formuliert finde ich. Fahr jetzt von München nach Hamburg und Filme das Ganze. Dass ich es am Ende in YouTube eingestellt habe wusste ich vor Beginn der Reise noch nicht oder so wie? Mal als Beispiel:-)
madmax
Registriert
Geschlecht:
Herkunft: Bayern, Raum Regensburg
Alter: 57
Beiträge: 1744
Dabei seit: 11 / 2010
Registriert
Herkunft: Bayern, Raum Regensburg
Alter: 57
Beiträge: 1744
Dabei seit: 11 / 2010
Betreff: Re: Fahrten mit einer Video-Kamera zur Beweis-Aufnahme filmen - Gepostet: 12.08.2014 - 23:07 Uhr -
mein gott, ist das jetzt echt so schwer zu verstehen?
das urteil schützt diejenigen, die keine gelegenheit haben, ihre zustimmung zur veröffentlichung von filmaufnahmen zu geben, auf denen sie abgebildet sind.
wenn man "unbeteiligte" personen unkenntlich macht (gesicht oder kennzeichen unkenntlich machen, o.ä.), dann kann man die ohne große probleme in`s www stellen.
es geht also weniger um die aufnahmen an sich (für private zwecke ok), sondern vielmehr um die veröffentlichung dieser aufnahmen (absicht).
madmax
das urteil schützt diejenigen, die keine gelegenheit haben, ihre zustimmung zur veröffentlichung von filmaufnahmen zu geben, auf denen sie abgebildet sind.
wenn man "unbeteiligte" personen unkenntlich macht (gesicht oder kennzeichen unkenntlich machen, o.ä.), dann kann man die ohne große probleme in`s www stellen.
es geht also weniger um die aufnahmen an sich (für private zwecke ok), sondern vielmehr um die veröffentlichung dieser aufnahmen (absicht).
madmax
"Make dust or eat it !"
Golf VI GTI DSG 3-türig, deep-black
Detroit (Sommer), Denver (Winter), Xenon, LED, DWA, RCD 510, Tempomat, MKFT-Lenkrad, getönte Scheiben, Licht- und Sicht
Golf VI GTI DSG 3-türig, deep-black
Detroit (Sommer), Denver (Winter), Xenon, LED, DWA, RCD 510, Tempomat, MKFT-Lenkrad, getönte Scheiben, Licht- und Sicht
Ähnliche Themen
China Emblem Kamera an RNS 510 | Forum: Elektronik | Autor: Desperado1982 | Antworten: 0 |
Cookies von diesem Forum entfernen
•
FAQ / Hilfe
•
Teamseite
•
Impressum
|
Aktuelle Ortszeit: 01.11.2024 - 01:37