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KW V1 tiefe Version ohne Garantie und Gewährleistung?
Betreff: KW V1 tiefe Version ohne Garantie und Gewährleistung? - Gepostet: 05.03.2014 - 22:37 Uhr -
Hey Leute,
habe KW kontaktiert um zu erfragen wie es denn bei KW ( speziell bei dem V1 in der tiefen Version ) mit der Garantie aussieht wenn man es bei einer Partnerwerkstatt von KW einbauen lässt. Daraufhin hab ich eine Antwort bekommen
Was ich da gelesen hab, konnte ich nicht glauben
habe KW kontaktiert um zu erfragen wie es denn bei KW ( speziell bei dem V1 in der tiefen Version ) mit der Garantie aussieht wenn man es bei einer Partnerwerkstatt von KW einbauen lässt. Daraufhin hab ich eine Antwort bekommen
Zitat
Die tiefe Version wird ohne Garantie und Gewährleistung verkauf
Was ich da gelesen hab, konnte ich nicht glauben


Gruß Daniel
KW V2 tiefe Ausführung / Le Mans 8.5x19 / R - Rückleuchten / SRS Tec Kotflügel und Schweller
Betreff: Re: KW V1 tiefe Version ohne Garantie und Gewährleistung? - Gepostet: 06.03.2014 - 09:03 Uhr -
Tiefe Version? woher hast du die bezogen?
Beim Pfeffer bekommst Du 5 Jahre Garantie...
Beim Pfeffer bekommst Du 5 Jahre Garantie...
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VERKAUFE mein Golf Pirelli bei Interesse gerne PN!!
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Betreff: Re: KW V1 tiefe Version ohne Garantie und Gewährleistung? - Gepostet: 06.03.2014 - 09:07 Uhr -
Du bekommst zurzeit 5 Jahre Garantie wenn das KW FW bei einem Stützpunkthändler gekauft und fachmänisch verbaut wurde! Da ist es egal ob Normal oder tiefe Version !
Gepfeffert.com hat seine eigene Version die man auch so nicht bekommt.
Bei der tiefen Version werden ja nur andere KW Hauptfedern bzw. Vorspannfedern verwendet - warum soll es da keine Garantie geben?
Gepfeffert.com hat seine eigene Version die man auch so nicht bekommt.
Bei der tiefen Version werden ja nur andere KW Hauptfedern bzw. Vorspannfedern verwendet - warum soll es da keine Garantie geben?
Betreff: Re: KW V1 tiefe Version ohne Garantie und Gewährleistung? - Gepostet: 06.03.2014 - 09:12 Uhr -
das es keine Garantie auf die tiefe Version gibt hat mir ein kW Mitarbeiter geschrieben
Gruß Daniel
KW V2 tiefe Ausführung / Le Mans 8.5x19 / R - Rückleuchten / SRS Tec Kotflügel und Schweller
Betreff: Re: KW V1 tiefe Version ohne Garantie und Gewährleistung? - Gepostet: 06.03.2014 - 09:47 Uhr -
Hiho
Echt? Das wäre ja uncool....vielleicht kann mal ein forumshändler was dazu schreiben?
Also Garantie ist ja eigentlich pflicht, auser sie verkaufen es als "Rennsport Artikel", aber sie haben ja TÜV Zulassung?
Gruß
Markus
Echt? Das wäre ja uncool....vielleicht kann mal ein forumshändler was dazu schreiben?
Also Garantie ist ja eigentlich pflicht, auser sie verkaufen es als "Rennsport Artikel", aber sie haben ja TÜV Zulassung?
Gruß
Markus
Gruß, Markus
Betreff: Re: KW V1 tiefe Version ohne Garantie und Gewährleistung? - Gepostet: 06.03.2014 - 10:02 Uhr -
Garantie != Gewährleistung
Garantie
Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).
Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.
Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.
Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.

Zitat
Gewährleistung
Die Gewährleistung (= Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl. warranty) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.
Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
– Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
– Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
– Minderung (§ 441 BGB),
– Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).
Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.
Die Gewährleistung (= Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl. warranty) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.
Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
– Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
– Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
– Minderung (§ 441 BGB),
– Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).
Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.
Zitat
Garantie
Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).
Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.
Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.
Zitat
Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.
Betreff: Re: KW V1 tiefe Version ohne Garantie und Gewährleistung? - Gepostet: 06.03.2014 - 21:38 Uhr -
Also,
KW hat mir geschrieben das man das V1 tief nicht direkt über KW beziehen kann sondern zb. über gepfeffert.com. Dort gibt es dann auch die Garantie.
Was ich mich frage, wenn ich jetzt zu einem KW Stützpunkt fahre und sag das ich gerne das V1 tief verbaut haben möchte, bestellt die Werkstatt das Fw bei KW?
KW hat mir geschrieben das man das V1 tief nicht direkt über KW beziehen kann sondern zb. über gepfeffert.com. Dort gibt es dann auch die Garantie.
Was ich mich frage, wenn ich jetzt zu einem KW Stützpunkt fahre und sag das ich gerne das V1 tief verbaut haben möchte, bestellt die Werkstatt das Fw bei KW?
Gruß Daniel
KW V2 tiefe Ausführung / Le Mans 8.5x19 / R - Rückleuchten / SRS Tec Kotflügel und Schweller
Betreff: Re: KW V1 tiefe Version ohne Garantie und Gewährleistung? - Gepostet: 06.03.2014 - 21:47 Uhr -
Hiho
Ahh, das V1 tief gibt es nicht direkt bei KW und wird dann wahrscheinlich von gepfeffert bearbeitet, das wird das Problem sein.
Musst nen V2 tief nehmen
Gruß
Markus
Ahh, das V1 tief gibt es nicht direkt bei KW und wird dann wahrscheinlich von gepfeffert bearbeitet, das wird das Problem sein.
Musst nen V2 tief nehmen

Gruß
Markus
Gruß, Markus
Betreff: Re: KW V1 tiefe Version ohne Garantie und Gewährleistung? - Gepostet: 06.03.2014 - 21:49 Uhr -
Zitat geschrieben von MarkusGTI
Hiho
Ahh, das V1 tief gibt es nicht direkt bei KW und wird dann wahrscheinlich von gepfeffert bearbeitet, das wird das Problem sein.
Musst nen V2 tief nehmen

Gruß
Markus
Nein nein, das wird nicht von gepfeffert bearbeitet, das macht schon KW. Wie schon Dirk - GTi 66 geschrieben hat
Gruß Daniel
KW V2 tiefe Ausführung / Le Mans 8.5x19 / R - Rückleuchten / SRS Tec Kotflügel und Schweller
Betreff: Re: KW V1 tiefe Version ohne Garantie und Gewährleistung? - Gepostet: 06.03.2014 - 21:52 Uhr -
Hiho
Aber WARUM gibt es dann V1 nicht direkt bei KW?
V2/V3 gibt es ja direkt bei KW...und dann noch zusätzlich die gepfefferte Version!
V1 Tief werden einfach anstatt 1 feder 2x Rennsport federn sein und die gleichen dämpfer. V2/V3 soll ja bearbeitete dämpfer haben in der tiefen Version.
Gruß
Markus
Aber WARUM gibt es dann V1 nicht direkt bei KW?
V2/V3 gibt es ja direkt bei KW...und dann noch zusätzlich die gepfefferte Version!
V1 Tief werden einfach anstatt 1 feder 2x Rennsport federn sein und die gleichen dämpfer. V2/V3 soll ja bearbeitete dämpfer haben in der tiefen Version.
Gruß
Markus
Gruß, Markus
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