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Kein TÜV und dessen Folgen

Erfahrungen, Meinungen, Diskussionen

Lars 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 27.01.2014 - 06:36 Uhr  -  
@JB87: Seid wann hat der Golf 6 Euro 6 Norm?
Mfg Lars

Bis 14.10.2015:Golf VI GTI EZ 31.03.2011: CSGM, DSG, 4 Türer, RNS510, Bi Xenon mit LED TFL, AHK, GRA, 18" Detroits mit Winterreifen, Kessy, MFU Lenkrad, ......

Ab 15.10.2015: Seat Leon ST FR TDI DSG (der für mich schönere Golf GTD Variant)
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JB87 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 27.01.2014 - 06:47 Uhr  -  
Sorry mein Fehler ... Euro 5
Viele Grüße
Jan




<<< Mein Turnschuh im Showroom >>>

Golf VI GTI - Adidas Edition // Oryxweiß Perlmutt // EZ 02/2012 // DSG // Bi-Xenon // RNS 510 // Bluetooth // Rear-Assist // u.v.m.
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Ambros 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 27.01.2014 - 13:29 Uhr  -  
Zitat geschrieben von crio
Vielleicht sehe ich das ja zu naiv; aber solange sich die Ursache nach einem Unfall nicht auf das nicht eingetragene Bauteil zurückzuführen läßt, kann auch keine Versicherung mit noch so guten Anwälten sich einfach mal so das Geld vom Versicherungsnehmer zurückholen.

Wer glaubt denn wirklich, dass eine Versicherung nach einem Auffahrunfall behaupten wird, dass das nicht eingetragene Pcv-Fix oder der Pipercrossfilter Bauteil daran schuld waren?


Es geht ja auch nicht um
"Die Ursache, die zum Unfall führte", oder
"das Bauteil - z.B: MSD-Attrappe ohne Tüv - war Schuld"

Sondern:
"Du warst mit einem Auto unterwegs, welches nicht den Vorschriften entspricht".

Wenn, ich betone extra nochmal: WENN sich die Versicherung auf diesen Passus beruft, bist Du ohne Betriebserlaubnis gefahren - und somit ohne Versicherungsschutz.
Seit September 2011: Gti Edition35 (Baudatum KW 34 im August 2011)
Dieser Post wurde 3 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 27.01.2014 - 13:33 Uhr von Ambros.
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The_Rock03 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 27.01.2014 - 13:39 Uhr  -  
Zitat
Wenn, ich betone extra nochmal: WENN sich die Versicherung auf diesen Passus beruft, bist Du ohne Betriebserlaubnis gefahren - und somit ohne Versicherungsschutz.


Da kann ich dir nur "Recht" :lol: geben..
Ich bin bei der Rennleitung und eines kann ich bestätigen, wenn wir so etwas sehen, bzw. bei schwereren Unfällen sieht so etwas der Gutachter und wir, wie auch der Gutachter MUSS das melden, dann herzlich willkommen auf dem finanziell sinkenden Schiff..

Nur als Bsp:
Man kommt; ohne eigenes Verschulden von der Straße ab und fährt in ein entgegenkommendes KFZ; beide werden gleich verletzt; beide KFZ sind Totalschaden. Aber an deinem KFZ ist ein MSD-Ersatzrohr ohne Tüv...
du kannst´s vergessen, es sei denn deine Versicherung interessiert´s aus internen Gründen nicht.

Deshalb:
lieber immer 1000 Teuros mehr in die Hand nehmen und was mit TÜV kaufen, anstatt im nachhinein auf 30k Schaden Fahrzeug und 100k Gesamtschaden + Schmerzensgeld + Krankenhaus + und und und sitzen zu bleiben!

:police: :daumen:
6er GTI ADIDAS
5-Türer, Schalter, RCD 510, 65% Scheiben, MuFu Lenkrad, Dynaudio u.v.m - Winterschläfer :)

Done:
NSW Xenonoptik
ABT Fahrwerksfedern 25mm VA/HA
ABT Power auf 262 PS laut Prüfstand
Carbon Frontspiolerlippe / Heckdiffusor / Seitenschweller by CF-Dynamics
LED Innenraum/Kennzeichenbeleuchtung
Akrapovic Slip on ESD + Link Pipe mit Titan Endrohren
OZ Superturismo GT Matt Black 19"
Audi S3 SWV

ToDo:
TTRS Bremse VA
Carbon/RS3 DKS
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SchorschV 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 27.01.2014 - 13:41 Uhr  -  
Schaut doch mal hier: Wikipedia-Betriebserlaubnis dort ist es ganz unten recht gut erklärt. :police:

noch ein Link: Verkehrsportal.de
Gruß Sascha
Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 27.01.2014 - 13:46 Uhr von SchorschV.
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JayJay 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 29.01.2014 - 06:25 Uhr  -  
Daher vielleicht noch als Ergänzung, weil das wie ich finde, falsch rüberkommt.

Wenn meine Betriebserlaubnis aufgrund nicht eingetragener oder nicht zugelassenen Teile erlischt, dann hat das nichts mit einem eventuell entstandenem Unfall zu tun. Alleine das Fahren mit einem solchen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen reicht aus.

Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem nicht eingetragene/zugelassene Teile am eigenen Fahrzeug unfallursächlich sein, dann ists richtig blöd gelaufen ..
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crio 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 29.01.2014 - 10:35 Uhr  -  
ich wollte auch nur sagen dass ich mir kaum vorstellen kann dass, nach einem selbst verschuldeten Unfall, nicht eingetragene aber für die Unfallursache nicht verantwortliche Teile dazu führen sollen dass die Versicherung das gezahlte Schadensgeld zurück fördern kann.
Audi TT Byd

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Lusche 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 29.01.2014 - 11:14 Uhr  -  
Eigentlich ist es doch egal was ohne TÜV verbaut wird, die Betriebserlaubnis erlischt doch in jedem Fall.
Ohne Betriebserlaubnis darf man am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen, also holt sich die Versicherung (wenn sie es denn mitbekommt) das Geld in jedem Fall wieder.

Sehe ich das so richtig, oder habe ich einen Denkfehler ?

Ciao Michael
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hannesg.3 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 29.01.2014 - 11:29 Uhr  -  
Ich hatte einmal einen Wildunfall hab mit ca. 200km/h ein Reh abgeschossen, das Auto war natürlich total schaden und wurde sofort abgeschleppt, das Problem an der Sache war das die beiden Vorderräder abgefahren waren. Und das entging auch dem Versicherungsgutachter nicht, er stellte eine anfrage ans Wetteramt was in dieser Nacht für eine Witterung herrschte. Hätte es geregnet oder Nase Fahrbahn wäre ich für sämtliche Kosten selber aufgekommen...
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scholi3 
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Betreff: Re: kein TÜV und dessen Folge  -  Gepostet: 29.01.2014 - 11:43 Uhr  -  
Zitat geschrieben von Lusche

Eigentlich ist es doch egal was ohne TÜV verbaut wird, die Betriebserlaubnis erlischt doch in jedem Fall.
Ohne Betriebserlaubnis darf man am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen, also holt sich die Versicherung (wenn sie es denn mitbekommt) das Geld in jedem Fall wieder.

Sehe ich das so richtig, oder habe ich einen Denkfehler ?

Ciao Michael


Genau. Es ist eine Obliegenheitsverletzung. Das allein reicht aus, den VN in Repress zu nehmen. Und zwar bis zu 5.000,-- Euro.

Kommt jetzt dazu, dass das nicht eingetragene Teil die Ursache für den Unfall aus. gibt es keine Grenze. D.h. bei Personenschäden -> Pleite......
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